Mexican Style Chicken 500g
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- Bestell-Nr.: 7010
- Länderküche: mexikanisch
- Zubereitungszeit: 9 min
- CO2e Fußabdruck: 274g
Pikantes Reisgericht nach mexikanischer Art mit roten Kidneybohnen, süßem Mais, knackigem Paprika, Prinzessbohnen und marinierter Hähnchenbrust. Einfach lecker!
Tipp:Serviere das fertige Mexican Style Chicken mit etwas Crème fraîche in einer Taco-Schale.
Haltbarkeit:
*-Fach (- 6°C): 4 Tage
**-Fach (- 12°C): 3 Wochen
***-Fach (- 18°C): mindestens haltbar bis Ende: siehe Prägung auf der Verpackung.
Einmal aufgetaute Ware nicht wieder einfrieren.
- Energie387 kJ / 92 kcal
- Fett1,3 g
- davon gesättigte Fettsäuren0,2 g
- Kohlenhydrate13,6 g
- davon Zucker2,1 g
- Ballaststoffe5,6 g
- Eiweiß5,6 g
- Salz0,94 g
- Alle Angaben beziehen sich auf 100g Packungsinhalt und unterliegen natürlichen Schwankungen.
- gegarter Reis (40%)(Wasser, Reis, Salz)marinierte, gegarte Hähnchenbrust (13%)(Hähnchenbrust (für AT: Hühnerbrust), Salz, Sojaöl, Dextrose)TomatenBrechbohnengegarte Kidney-Bohnen(Wasser, Kidney-Bohnen, Salz)rote Paprikagelbe PaprikaZuckermaisWasserTomatenmark(für AT: 28% zweifach konzentriert)Sambal(Wasser, Tomatenmark (für AT: 36% dreifach konzentriert), Salz, gemahlene Paprika, Brannweinessig (für AT: Weingeistessig), Chili, Cayennepfeffer)SonnenblumenölHonigKnoblauchSalzgemahlene PaprikaKreuzkümmelCayennepfefferWeizen, Gerste, Roggen, Hafer, Eiern, Milch, Sellerie, Krebstieren, Fisch, Soja, Senf, WeichtierenInverkehrbringerHersteller: FRoSTA AG - Am Lunedeich 116 - 27572 BremerhavenBewertungen 23Bewertungen lesen, schreiben und diskutieren... mehrBewertungen für "Mexican Style Chicken 500g"Die Bewertungen werden vor ihrer Veröffentlichung nicht auf ihre Echtheit überprüft. Sie können daher auch von Verbrauchern stammen, die die bewerteten Produkte tatsächlich gar nicht erworben / genutzt haben.
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Lecker
War lecker
Einfach lecker
Ich bin hin und weg!
Das ist mit Abstand beste Fertiggericht, welches ich je gegessen habe. Schmeckt wie selbst gekocht, echt sensationell
Werde ich mir öfter machen.
Liebe Michaela,
herzlichen Dank für Deine gute Bewertung. Wir freuen uns sehr, dass Dir das Gericht "Mexican Style Chicken" so gut schmeckt.
Viele Grüße vom FRoSTA
¡Fantástico!
Top gewürzt! Ein erstklassiges Gericht was schnell zubereitet ist und weitaus besser schmeckt als ich es selbst kochen könnte. Besonders die knackigen grünen Bohnen runden den Geschmack gut ab. Zwar nicht ganz günstig, aber solange ich kann, gönne ich es mir von Herzen gerne.
Lieber Ben,
herzlichen Dank für deine gute Berwertung. Wir freuen uns, dass Du von unserem Gericht Mexican Style Chicken so begeistert bist!
Viele Grüße vom FRoSTA Team
Bewertung Mexican Style Chicken
Wunderbar mexikanisches Gericht. Ich mag neben der allgemeinen Würzung vor allem die leichte Schärfe
Hmmmmmmm Lieblinsgessen unserer Tochter von Frosta
Hallo, ja, leider kaum mehr zu finden. Sehr lecker. Etwas weniger Salz wäre schön, auch in manch aneren Gerichten.
Warum schmeckt es plötzlich EXTREM nach Knoblauch?
Das WAR bis vor ein paar Monaten mein absolutes Lieblingsessen!!! Aber seit einiger Zeit schmeckt es nicht mehr wie früher, sondern es stinkt und trieft geradezu nach Knoblauch! Warum? Warum habt ihr das geändert? Könntet ihr bitte da gleiche Gericht mit der Überschrift - "MIT bzw. OHNE Knoblauch" rausbringen? Ich bin echt unglücklich darüber.
P.S.: Bei uns erhalte ich es im REWE - also nicht nur im Kaufland. ;-)
Hallo Robert,
vielen Dank für Deine Nachricht. Wir haben die Rezeptur unseres Mexican Style Chickens nicht verändert und würden uns daher freuen, wenn Du Dich unter www.frosta.de/kontakt noch einmal mit uns in Verbindung setzen könntest.
Viele Grüße vom FRoSTA-Team.
Mehr Verfügbarkeit
Leider bin auch ich der Auffassung, dass diese leckere Gericht in sämtlichen Läden kaum oder äußerst gering angeboten wird. Bitte nachbessern !
Hallo Detlef,
vielen Dank für Dein Feedback. Wir sind stets bemüht, die Verfügbarkeit unserer Produkte zu verbessern und zu optimieren.
Viele Grüße.
Mit Abstand das beste Gericht von Frosta
Ist echt die beste Sorte leider mittlerweile nur noch bei Kaufland zu finden
An jene, die versuchen Frosta zu kritisieren
Sehr geehrter Christian R.,
ihre negative Berichterstattung und jegliche Verbreitung von Falschmeldungen die Sie hier fabrizieren ist unausstehlich. Sie sollten verstehen, dass Salz mehr als lebensnotwendig ist und die Kritik mehr als unangebracht ist. Hier ein Zitat von wissenschaft-im-dialog:
Es ist uns in die Wiege gelegt, dass wir Salz als schmackhaft empfinden. Natriumchlorid, besser bekannt als Kochsalz, ist ein wichtiger Mineralstoff für unseren Körper. Es regelt den Wasserhaushalt und die Gewebespannung und ist die Grundlage für die Erregbarkeit von Nerven und Muskeln. Salz spielt als Mineralstoff eine wichtige Rolle beim Knochenbau und bei der Verdauung. Kurz gesagt: Salz ist elementar wichtig für unseren Körper. Da wir es nicht selbst bilden können, müssen wir es mit der Nahrung aufnehmen. Wir benötigen pro Tag etwa 1,4 Gramm Kochsalz, um den Verlust auszugleichen, der z.B. durch das Ausscheiden von Urin entsteht. Ernährungswissenschaftler empfehlen, nicht mehr als 5 bis 6 Gramm Salz am Tag zu sich zunehmen. Da aber heutzutage in den meisten Lebensmitteln wie Brot, Käse, Wurstwaren und insbesondere in Fertiggerichten viel Salz enthalten ist, wird diese Menge von den meisten Deutschen überschritten.
Jeder der das bezweifelt, ist nicht nur Wissenschaftsfeindlich, sondern auch gegen das Wohlergehen der Menschheit, dass Frosta zu wahren versucht. Besonders, und hier gut zuhören Christian R, sind die armen Kinder in dritten Weltländern betroffen, für die der Salzexport die Lebensgrundlage darstellt. Hier ein Zitat von derWesten:
Philippsthal. Nachdem in der Nacht zum Dienstag begonnen wurde, am hessischen Standort Hattorf die Produktion herunterzufahren, naht gegen Ende der Woche auch im benachbarten Unterbreizbach in Thüringen ein Stopp.
"Wir haben dort nur noch Luft für drei bis vier Tage. Dann geht je nach Wasserstand der Werra auch dort nichts mehr und weitere 450 Beschäftigte sind betroffen", sagte K+S-Sprecher Michael Wudonig am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.
In Hattorf konnten am Dienstag 1300 Beschäftigte nicht arbeiten, weil das Unternehmen nicht mehr genügend Möglichkeiten hat, das bei der Produktion anfallende Salzabwasser zu entsorgen. Zum 1. Dezember war eine Genehmigung des Regierungspräsidiums Kassel zum Versenken der Salzlauge in den Erdboden ausgelaufen und nicht verlängert worden.
Nun bleibt vorerst nur noch die Entsorgung über die Werra. Der Fluss darf aber nicht unbegrenzt Salzabwasser aufnehmen - deswegen der Produktionsstopp in Hattorf. Ein Stilllegung wegen fehlender Behördengenehmigung sei ein bislang einmaliger Vorgang für den Dax-Konzern, erklärte Wudonig.
Der Gesamtbetriebsratsvorsitzende Harald Döll sagte: "Die Arbeiter sind stark verunsichert." K+S hofft bis Weihnachten auf eine Übergangsgenehmigung zum Versenken der Salzlauge. Das Regierungspräsidium in Kassel prüft eine zeitlich begrenzte Erlaubnis.
Wie hoch der wirtschaftliche Schaden durch den Produktionsstopp ausfällt, konnte das Unternehmen auf Nachfrage nicht beziffern. Im Werk Werra, zu dem die Standorte Hattorf und Unterbreizbach zählen, werden 45 Prozent der Kali- und Magnesiumprodukte des K+S-Geschäfts hergestellt, wie Wudonig sagte. Die Produkte von K+S kommen in der Agrarwirtschaft, Ernährung und Straßensicherheit zum Einsatz.
Herr Christian R,
ihre Aussage ist ein Schlag ins Gesicht, für all jene, die sich das weiße Gold für zuhause nicht leisten können und deswegen auf gesunde salzhaltige Gerichte, wie dieses, gesundheitlich angewiesen sind und nur selten in den Genuss eines solchen vorzüglichen Gerichtes kommen dürfen.
Unterdessen ist aus ihrer privilegierten Lage ein solch unbedachter, vorlauter Kommentar schnell dahin geschrieben, ohne zu Wissen, welch Menschen von ihrer Aussage tragen.
Ich appelliere an das menschliche in ihnen und verweise auf den Ethikrat, von dem Sie mit solch einer voreingenommenen Meinung vermutlich noch nie gehört haben. Deshalb hier eine kurze(!) Erklärung dessen, von dem Mehrwert den unser Ethikrat für die Gesellschaft leistet.
1. Forschungsbezogene berufsrechtliche und berufsethische Beratung des kammerangehörigen Arztes
Die Ethik-Kommission berät nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, 2 der Satzung für die Ethik-Kommission den für die Durchführung von biomedizinischer Forschung am Menschen - einschließlich der Forschung mit vitalen menschlichen Gameten und lebendem embryonalen Gewebe - oder von epidemiologischer Forschung mit personenbezogenen Daten verantwortlichen Arzt über die mit dem Vorhaben verbundenen berufsethischen und berufsrechtlichen Fragen.
Dieses Beratungsangebot der Ethik-Kommission steht dem kammerangehörigen Arzt zur Verfügung, damit dieser seiner Berufspflicht aus § 15 Abs. 1 der Berufsordnung der Ärztekammer Berlin nachkommen kann.
Nach § 9 Abs. 2 der Satzung der Ethik-Kommission entfällt der Anspruch des kammerangehörigen Arztes auf berufsrechtliche und berufsethische Beratung zu einem multizentrischen Forschungsvorhaben, soweit zu diesem Vorhaben bereits ein Votum, eine Bewertung oder eine Stellungnahme einer Ethik-Kommission vorliegt, die bei einer anderen Ärztekammer oder dem Medizinischen Fachbereich einer Hochschule gebildet ist.
Auch hier trägt die Satzung der Ethik-Kommission wieder den Vorgaben der Berufsordnung Rechnung. Nach deren § 15 Abs. 2 entfällt die Pflicht des Arztes, sich nach § 15 Abs. 1 der Berufsordnung beraten zu lassen, nachdem ein ärztlicher Kollege entsprechend Absatz § 15 Abs. 1 der Berufsordnung zu dem Vorhaben beraten worden ist, der Arzt sich von dieser Tatsache überzeugt sowie von dem Ergebnis der Beratung Kenntnis erlangt hat.
Bitte beachten Sie: Die in § 15 Abs. 2 der Berliner Berufsordnung enthaltenen Ausnahmen sind Spezifika des Berliner Berufsordnungsrechts. In den Berufsordnungen anderer Kammern kann es abweichende Regelungen geben.
2. Wahrnehmung staatlicher Aufgaben: Die Kommission als zuständige Kommission im Rahmen bundesrechtlich regulierter Bereiche
Nach § 9 Abs. 2 ihrer Satzung nimmt die Ethik-Kommission neben ihrer berufsordnungsrechtlichen Beratungstätigkeit im Land Berlin die bundesrechtlich einer Ethik-Kommission zugeordneten Aufgaben wahr, soweit diese nicht durch Gesetz oder Rechtsverordnung einer anderen Ethik-Kommission zugewiesen sind und sofern die Zulässigkeit oder Genehmigung eines Vorhabens nicht von ihrer zustimmenden Bewertung oder Stellungnahme abhängt.
Die Kommission ist zuständig für:
Stellungnahmen nach § 28b Abs. 1 Nr. 8 i.V.m.§ 28g Röntgenverordnung
Stellungnahmen nach § 24 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m.§ 92 Strahlenschutzverordnung
Sofern es sich bei dem Forschungsvorhaben um ein multizentrisches Vorhaben handelt und bereits eine Stellungnahme einer Ethik-Kommission vorliegt, die den Anforderungen der Röntgenverordnung bzw. der Strahlenschutzverordnung genügt, entfällt die Antragsberechtigung des kammerangehörigen Arztes.
Zu einem Forschungsvorhaben, dessen Zulässigkeitsvoraussetzungen (einschließlich der Hinzuziehung einer Ethik-Kommission) durch Gesetz oder Rechtsverordnung (Strahlenschutzverordnung, Röntgenverordnung) besonders geregelt sind, berät die Kommission den kammerangehörigen Arzt nicht zusätzlich zu berufsrechtlichen und berufsethischen Fragen (§ 2 Abs. 3 der Satzung der Ethik-Kommission) sondern nur nach den jeweiligen bundesrechtlichen Vorgaben.
§ 2 Abs. 3 der Satzung der Ethik-Kommission korrespondiert insofern mit § 15 Abs. 3 S. 1 der Berufsordnung der ÄKB, der normiert, dass die Pflicht des Arztes, sich berufsethisch und berufsrechtlich zu einem Forschungsvorhaben beraten zu lassen, entfällt, sofern die Zulässigkeits- oder Genehmigungsvoraussetzungen des Vorhabens durch Gesetz oder durch Rechtsverordnung besonders geregelt sind. Die einschlägigen bundesrechtlichen Regelungen sehen allesamt die Beteiligung von Ethik-Kommissionen als Voraussetzung der Zulässigkeit oder Genehmigung der durch sie geregelten Vorhaben vor. Daher ist es entbehrlich, den Arzt zusätzlich berufsordnungsrechtlich zu einer berufsrechtlichen und berufsethischen Beratung zu dem Vorhaben zu verpflichten.
Bitte beachten Sie: Die in § 15 Abs. 3 der Berliner Berufsordnung enthaltenen Erleichterungen sind Spezifika des Berliner Berufsordnungsrechts. In den Berufsordnungen anderer Kammern kann es abweichende Regelungen geben.
Die Kommission ist nicht zuständig für:
die Bewertung von klinischen Prüfungen von Arzneimitteln am Menschen nach den §§ 40 - 42 des Arzneimittelgesetzes. Diese Prüfungen sind der Ethik-Kommission des Landes Berlin vorzulegen.
Ausnahme: Lediglich Folgeanträge nach dem Arzneimittelgesetz, also klinische Prüfungen von Arzneimitteln am Menschen, für die vor dem 6. August 2004 die nach § 40 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) in der bis zum 6. August 2004 geltenden Fassung erforderlichen Unterlagen der Ethik-Kommission der Ärztekammer Berlin vorgelegt worden sind, werden von der Ethik-Kommission nach Maßgabe der §§ 40 bis 42 des Arzneimittelgesetzes in der bis zum 6. August 2004 geltenden Fassung weiterhin bewertet.
Prüfungen von Medizinprodukten nach dem Medizinproduktegesetz. Auch diese Prüfungen werden in Berlin von der Ethik-Kommission des Landes Berlin bewertet.
Darüber hinaus ist die Ethik-Kommission des Landes Berlin auch für die Bewertung von Spenderimmunisierungsprogrammen und die Vorbehandlung von Blutstammzellspendern nach Maßgabe des Transfusionsgesetzes zuständig.
Schließlich ist die Ethik-Kommission des Landes Berlin seit dem 30.4.2014 auch für die Bewertung von Anträgen auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik nach Maßgabe des § 3a Abs. 2 Embryonenschutzgesetz in im Land Berlin hierfür zugelassenen Zentren zuständig.
3. Besonderheit: Vorhaben an der Medizinischen Fakultät der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Werden Forschungsvorhaben an der Medizinischen Fakultät der Charité - Universitätsmedizin Berlin durchgeführt, so sollen diese bei der dort gebildeten Ethik-Kommission beraten werden.
4. Zusammenfassung der Aufgaben der Kommission nach Studientypen
Klinische Prüfung von Arzneimitteln am Menschen nach dem Arzneimittelgesetz:
Die Prüfungsunterlagen lagen der Ethik-Kommission bei der Ärztekammer Berlin bereits vor dem 6. August 2004 vor:
Die Kommission ist für Folgeanträge weiterhin zuständig. Sie bewertet nach den Vorgaben des Arzneimittelgesetzes.
Die Prüfungsunterlagen lagen der Ethik-Kommission bei der Ärztekammer Berlin nicht vor dem 6. August 2004 vor:
Die Kommission ist für die Prüfung nicht zuständig. Die Prüfung ist von der Ethik-Kommission des Landes Berlin zu bewerten.
Zum Sonderfall Anwendungsbeobachtung
Forschungsvorhaben nach der Strahlenschutzverordnung sowie der Röntgenverordnung:
Das Vorhaben wird an der Medizinischen Fakultät der Charité - Universitätsmedizin Berlin durchgeführt:
Die Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät der Charité ist primär zuständig.
Das Vorhaben wird in Berlin, aber nicht an der Medizinischen Fakultät der Charité - Universitätsmedizin Berlin durchgeführt:
Es handelt sich um ein ausschließlich in Berlin durchgeführtes Forschungsvorhaben:
Die Ethik-Kommission ist für den Antrag des kammerangehörigen Arztes zuständig.
Es handelt sich um ein multizentrisches Forschungsvorhaben und es liegt noch keine Stellungnahme einer Ethik-Kommission vor, die den Anforderungen der Röntgenverordnung bzw. der Strahlenschutzverordnung genügt:
Die Ethik-Kommission ist für den Antrag des kammerangehörigen Arztes zuständig.
Es handelt sich um ein multizentrisches Forschungsvorhaben und es liegt bereits eine Stellungnahme einer Ethik-Kommission vor, die den Anforderungen der Röntgenverordnung bzw. der Strahlenschutzverordnung genügt:
Die Antragsberechtigung des kammerangehörigen Arztes entfällt.
Forschungsvorhaben nach dem Medizinproduktegesetz, Bewertungen von Spenderimmunisierungsprogrammen und Vorbehandlungen von Blutstammzellspendern nach dem Transfusionsgesetz sowie Bewertungen von Anträgen auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik nach dem Embryonenschutzgesetz.
Die Kommission ist für die Prüfungen nicht zuständig. Die Vorhaben sind der Ethik-Kommission des Landes Berlin zur Bewertung vorzulegen.
Sonstige biomedizinische Forschungsvorhaben einschließlich der Forschung mit vitalen menschlichen Gameten und lebendem embryonalen Gewebe
Das Vorhaben wird an der Medizinischen Fakultät der Charité - Universitätsmedizin Berlin durchgeführt:
Die Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät der Charité ist primär zuständig.
Das Vorhaben wird in Berlin, aber nicht an der Medizinischen Fakultät der Charité - Universitätsmedizin Berlin durchgeführt:
Es handelt sich um ein ausschließlich in Berlin durchgeführtes Forschungsvorhaben:
Die Ethik-Kommission ist für den Antrag des kammerangehörigen Arztes zuständig.
Es handelt sich um ein multizentrisches Forschungsvorhaben und es liegt noch keine Stellungnahme einer Ethik-Kommission vor, die bei einer Ärztekammer oder dem Medizinischen Fachbereich einer Hochschule gebildet ist:
Die Ethik-Kommission ist für den Antrag des kammerangehörigen Arztes zuständig.
Es handelt sich um ein multizentrisches Forschungsvorhaben und es liegt bereits eine Stellungnahme einer Ethik-Kommission vor, die bei einer Ärztekammer oder dem Medizinischen Fachbereich einer Hochschule gebildet ist:
Die Antragsberechtigung des kammerangehörigen Arztes entfällt.
Sonderfall Anwendungsbeobachtung
Anwendungsbeobachtungen sind nichtinterventionelle Prüfungen im Sinne von § 4 Abs. 23 Satz 3 Arzneimittelgesetz (AMG), d. h. Untersuchungen, in deren Rahmen Erkenntnisse aus der Behandlung von Personen mit Arzneimitteln gemäß den in der Zulassung festgelegten Angaben für seine Anwendung anhand epidemiologischer Methoden analysiert werden; dabei folgt die Behandlung einschließlich der Diagnose und der Überwachung nicht einem vorab festgelegten Prüfplan, sondern ausschließlich der ärztlichen Praxis. Die Entscheidung, einen Patienten in eine Anwendungsbeobachtung einzubeziehen, ist von der Entscheidung über die Verordnung des Arzneimittels getrennt. Eine Anwendungsbeobachtung ist keine klinische Prüfung gemäß § 4 Abs. 23 S. 1 AMG. Sie unterliegt daher nicht dem strengen Genehmigungs- und Bewertungsregime der §§ 40 - 42 AMG.
Da die bei der Ärztekammer eingerichtete Ethik-Kommission nicht mehr für die Bewertung von klinischen Prüfungen von Arzneimitteln, die den Zulässigkeitsvoraussetzungen der §§ 40 - 42 AMG unterfallen, zuständig ist, sollte das ganz besondere Augenmerk der Antragsteller der trennscharfen Abgrenzung zwischen AMG-Prüfung (Zuständigkeit: Bundesoberbehörden (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, BfArM, oder Paul-Ehrlich-Institut, PEI) sowie Ethik-Kommission des Landes Berlin und Anwendungsbeobachtung (Zuständigkeit: Ethik-Kommission bei der Ärztekammer Berlin) gelten.
Die Verantwortung dafür, dass eine den Voraussetzungen der §§ 40 - 42 AMG unterfallende klinische Prüfung nicht der zuständigen Bundesoberbehörde zur Genehmigung sowie der zuständigen Ethik-Kommission des Landes Berlin zur Bewertung vorgelegt wird, trägt derjenige, der die Veranlassung, Organisation und Finanzierung der Prüfung übernimmt.
Bei Abgrenzungsproblemen sollte, bevor ein Beratungsverfahren vor der hiesigen Kommission beantragt wird, stets die zuständige Bundesoberbehörde (BfArM oder PEI) sowie die zuständige Ethik-Kommission des Landes Berlin befasst werden.
5. Beratung des Vorstandes der Ärztekammer Berlin
Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 der Satzung der Ethik-Kommission berät die Kommission den Vorstand der Ärztekammer Berlin in allen berufsethischen Fragen der Medizin.
Ich habe ihnen, als grundsätzlich ihnen wohlgesonnener Mensch, noch Informationen zur Speisesalzgewinnung herausgesucht, um ihnen näherzubringen, welchen Wirtschaftszweig Sie mit ihrer Politik sabotieren:
Bei der ältesten Art der Salzgewinnung wird das Wasser natürlich salziger Oberflächengewässer, zumeist Meerwasser, in Salzgärten (flache Becken) geleitet, wo es unter Sonneneinstrahlung verdunstet. Alle im Meerwasser befindlichen Ionen kristallisieren dabei in Form von Ionenverbindungen entsprechend deren Löslichkeiten nacheinander aus. Dabei fallen vor allem zunächst Calciumsulfat (Gips) und dann Natriumchlorid aus. Das als Speisesalz genutzte Natriumchlorid wird vor der völligen Verdunstung des Wassers abgeschöpft und getrocknet. Geringfügige Beimengungen anderer Salze und Verunreinigungen beispielsweise durch Tonerde lassen sich nicht verhindern. Spurenelemente aus dem Meerwasser wären nur bei vollständiger Verdunstung und Eintrocknung in diesem Meersalz enthalten, was aber zu einem unerwünschten Beigeschmack und zu einer stärkeren Verunreinigung führte.
Heute werden etwa 20 % des weltweiten Verbrauchs aus Meerwasser gewonnen. An europäischen Küsten wird bis heute Meersalz gewonnen, so an der Algarve, Bretagne, Camargue, Toskana und in Kroatien. Es gibt Lagerstätten in den USA, Südamerika und Afrika, wo Salz im Tagebau aus geologisch jungen ausgetrockneten Salzseen gefördert wird. Diese Vorkommen sind nicht von mächtigen Gesteinsschichten überlagert wie die in Nord- und Mitteldeutschland, enthalten aber auch geringere Mengen an Salz. Bei der Entsalzung von Meerwasser fallen alle im Meerwasser gelösten Salze als Nebenprodukt an.
Salz aus dem Berg
Vor mehr als 250 Millionen Jahren hat sich Salz durch die Bildung von Barren, also Erhebungen des Meeresbodens, an Land abgelagert. Auf diese Weise gelangte das Salz in die Berge. Bei Salz aus dem Berg wird zwischen Stein- und Siedesalz unterschieden.
Steinsalz
Steinsalz ist Salz, das trocken aus dem Berg gewonnen wird. Man schlägt, sprengt oder fräst es mit Maschinen aus den Felswänden. Der Abbau ist nur an den Stellen im Berg möglich, wo zu mindestens 90 Prozent reines Salz vorliegt.[13]
In Mitteldeutschland erfolgt der bergmännische Abbau mechanisch mithilfe von speziellen Fräsen und anderem schweren Gerät.
Siedesalz
Siedesalz wird mit Wasser aus dem Berg gelöst. Anders als Steinsalz kann man es nicht direkt aus dem Berg schlagen, da der Salzgehalt im Gestein nur bei etwa 50 bis 60 Prozent liegt. Beim Herauslösen entsteht eine salzhaltige Flüssigkeit. Beim Aussolen und nassen Abbau wird das Speisesalz durch Verdampfen des Wassers aus der geförderten Salzlösung (Sole) gewonnen (Siedesalz). Im Gegensatz zur Stein- oder Meersalzproduktion ist die Gewinnung von Siedesalz die aufwendigste und teuerste. Man kann es aufgrund der hohen Investitionen und Energiekosten als Industrie-Produkt bezeichnen.[14]
Im Salzbergwerk Berchtesgaden erfolgt sogenannter nasser Abbau, das heißt, auch dort wird das (in diesem Fall stark mit anderem Gestein vermischte) Salz mithilfe von Wasser aus dem Berg gelöst.
Auswaschverfahren
Bei indigenen Völkern Südamerikas und in einigen Regionen West- und Zentralafrikas wird ein salzhaltiges Produkt durch Auswaschen von Pflanzenasche gewonnen. Dieses Produkt enthält zudem größere Anteile von Kaliumchlorid.
In Südamerika und in Westafrika um den Tschadsee wird salzhaltige Erde ausgewaschen, filtriert und eingekocht. Ein Verfahren das auch in Thailand und in Neuguinea genutzt wird.
An der Nordseeküste, in den Niederlanden, Norddeutschland und Dänemark wurde Torf gefunden, der von Meerwasser überflutet war. Dieser wurde ausgewaschen und filtriert, die konzentrierte Sole wurde in Siedepfannen eingeengt. Dies gab den Halligen ihren Namen, von althochdeutsch „Hall“ = „Salz“. Das Verfahren ist seit dem Mittelalter belegt und wird noch auf Læsø (Dänemark) als Touristenattraktion vorgeführt.
Das im westafrikanischen Karawanenhandel des 17. und 18. Jahrhunderts verbreitete Salz wurde vor allem aus salzigem oberflächennahen Grundwasser in der Sahara gewonnen, das aus Brunnen geschöpft wurde.
Produktionsmengen
Der Anteil der Speisesalzproduktion in Deutschland (440.000 t) beträgt etwa drei Prozent der Weltgesamtproduktion.
Ich hoffe im Namen aller, dass ich Sie zu einem besseren Menschen machen konnte und Sie zukünftig den hohen Salzgehalt im Frosta Mexican Style Chicken richtig wertschätzen werden!
Wer das Salz nicht ehrt, ist den Frosta nicht Wert.
Schönen Tag noch.
versalzen
4,75 Gramm Salz in der Packung, das sind 1,5 Würfelzucker in Salz!
Jeder hat in seiner Küche Salz zum Würzen im Schrank stehen. Ich hätte gerne ein Menü, dass man selbst salzen kann.
Zu viel Salz
Geschmacklich sehr gut, aber warum so viel Salz?
Mexican Chicken
Dieses Gericht ist zu salzig. Ich konnte es nur mit Tomatenketchup essen.
Bestes Gericht für wenig Zeit
Super lecker und in kürzester Zeit fertig!
Bitte bei mehr Händlern anbieten und das dauerhaft!
Lieblingsgericht
Das beste was Frosta zu bieten hat! Muss unbedingt bei mehr Händlern ins Sortiment und bitte dauerhaft aufnehmen!:)
HAMMER!!!
Hmmmm ........ lecker!!!!
Bitte Mexican Chicken dauerhaft im Sortiment aufnehmen!!!
DAS BESTE WAS FROSTA ZU BIETEN HAT!!!
SEHR LECKER
Ok, die Bohnen sind bissel Fragwürdig - aber ansonstne ein sehr rundes Gericht ;) Bitte nicht aus dem Programm nehmen ! ;)
Sehr lecker
Ist mein neues Lieblingsgericht.
Ich bin auch dafür, daß es fest in die Produktpalette aufgenommen wird.
Guter Geschmack, aber...
Ich hab nun schon zwei Tüten davon verputzt und es schmeckt wirklich lecker, allerdings wird das Geschmackserlebnis durch die schlechte Qualität der Prinzessbohnen getrübt. So sehen sie teilweise nicht sehr appetitlich aus, sind verholzt oder spelzig und einige Bohnen waren garkeine Bohnen sondern Stängel. Das ist definitiv nicht die gewohnte Frosta-Qualität.
Bitte nicht:"Nur für kurze Zeit"!
Ich habe heute dieses tolle Produkt zum Mittag gehabt und bin Begeistert. Es hat eine leichte Schärfe und leckere Zutaten, leider ist mein Teller schon leer, hätte nichts gegen einen Nachschlag. Deshalb nicht aus der Angebots-Liste streichen. Ich werde langsam Fan von Euch, leider gibt noch zu wenig Produkte, von Frosta in meinem Supermarkt, zu kaufen.
Nixda "Nur für kurze Zeit"
Nee echt. Das *MUSS* im Sortiment bleiben. So lecker!
Super Lecker!
Dieses Gericht ist wirklich super lecker! Eine leichte Schärfe und die Zutaten passen perfekt zusammen! Würde mich sehr freuen, wenn ihr dieses Gericht im Programm lasst.
echt klasse
Bitte auch dieses Produkt nicht aus der Angebots-Liste streichen. Eine echte Bereicherung Ihres Sortiments. Schön scharf, aber genau deshalb riesig lecker !!
ausgewogen
stimmig auf ganzer linie. kann ich zum testen empfehlen.